Fragen zur Schwangerschaft
Mit der Feststellung der Schwangerschaft stellen sich plötzlich unzählige neue Fragen: Darf ich noch Kaffee trinken? Oder in die Sauna gehen? Wie sieht es mit dem Sport aus und ist eine Flugreise auch in der Schwangerschaft möglich?
Die „beliebtesten“ und vor allem häufigsten Fragen und ihre Antworten zu den Verhaltensweisen in der Schwangerschaft haben wir hier für Sie zusammengefasst.
ESSEN
Grundsätzlich können Sie während Ihrer Schwangerschaft weiterhin essen, wie Sie es gewöhnt sind, Sie müssen Ihre Ernährung NICHT umstellen. Achten Sie aber bitte auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.
Folgende Hygienemaßnahmen empfehle ich Ihnen:
- Bevorzugen Sie inländische Produkte, wenn möglich aus biologischem Anbau und waschen Sie Obst und Gemüse gründlich unter fließendem Wasser
- Milch und Milchprodukte sollten pasteurisiert sein! Achten Sie auch bei Käse darauf!
- Bereiten Sie Fleisch und Fisch sowie Eier getrennt zu, reinigen Sie die Gegenstände, die damit in Kontakt kommen, sorgfältig unter fließendem Wasser.
- Essen Sie Fische, bevorzugt aus einheimischen Gewässern Bitte bedenken Sie, dass Meeresfrüchte und Schalentiere viele Schwermetalle enthalten können.
- Essen Sie keine rohen Eier – z.B. in Mayonnaise, Tiramisu, Zabaione
- Essen Sie kein rohes Fleisch (Speck, Rohschinken, Salami, Carpaccio, Tartar) sowie keinen rohen Fisch (Sushi, Räucherfische)
- Wenn Speisen mindestens 10 Minuten auf mindestens 80 Grad erhitzt werden, werden die meisten Erreger abgetötet.
TRINKEN – KOFFEIN, ALKOHOL
KAFFEE – Die Ansichten über den Kaffeegenuss sind geteilt, wahrscheinlich ist gegen eine geringe Menge milden Kaffees pro Tag nichts einzuwenden. Dennoch scheint es vorsichtiger, während der Schwangerschaft keinen Kaffee zu trinken.
ALKOHOL – Auf Alkohol, egal ob Bier, Wein, etc., sollte während der Schwangerschaft verzichtet werden.
HAARE FÄRBEN/TÖNEN
Da keine gesicherten, seriösen Studien über die Verträglichkeit der Färbemittel in der Schwangerschaft existieren und somit eine Auswirkung auf das Baby nicht ausgeschlossen werden kann, empfehle ich Ihnen, auf das Färben sowie das Tönen Ihrer Haare in der Schwangerschaft zu verzichten.
SOLARIUM
Die Unschädlichkeit für Ihr Baby konnte auch hier nicht bewiesen werden. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen ebenfalls, auf den Besuch im Solarium in Ihrer Schwangerschaft zu verzichten.
EXTERNE UNTERSUCHUNGEN – ZAHNARZT
Informieren Sie bitten den/die Zahnarzt/ärztin über Ihre Schwangerschaft. Wenn Sie Problem mit einem oder mehreren Zähnen bekommen, können Sie durchaus zum/zur Zahnarzt/ärztin gehen. Eine lokale Betäubung während der Schwangerschaft ist unbedenklich. Eine Röntgenuntersuchung sollte nach Möglichkeit vermieden werden, das gilt besonders für ein Panoramaröntgen. Eine Einzelaufnahme – wenn zur Zahnsanierung unbedingt erforderlich – ist im Einzelfall tolerierbar. Eine doppelte Bleischürze ist als Schutz zu empfehlen.
Falls eine Sanierung eines Zahnes in der Schwangerschaft notwendig ist, sollte diese optimalerweise nach der 12. Schwangerschaftswoche stattfinden, sofern dies möglich ist. Der Austausch von vorhandenen Amalgamfüllungen sollte in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden.
Falls Ihr/e Zahnarzt/ärztin eine antibiotische Therapie für notwendig hält: Es gibt Antibiotika, die in der Schwangerschaft genommen werden dürfen. Weisen Sie bitte nochmals auf Ihre Schwangerschaft hin. Gerne können Sie bei Unsicherheiten vor Beginn der Einnahme Rücksprache mit mir halten.
SPORT UND KÖRPERLICHE BETÄTIGUNG
Die folgenden Empfehlungen sind ausnahmslos unter der Voraussetzung zu verstehen, dass die Schwangerschaft normal, d.h. ohne Komplikationen, verläuft!
Bewegung ist auch in der Schwangerschaft gesund und empfehlenswert. Gemütliches Wandern, Schwimmen, Radfahren etc. geht in Ordnung.
Jedoch sollten Sie jetzt keinen Hochleistungssport betreiben. Zudem müssen risikoreiche Freizeitbetätigungen wie z.B. Reiten, Motorrad fahren etc. in der Schwangerschaft vermieden/unterlassen werden. Kein JOGGEN und KEIN FITNESSTUDIO!
Gemäßigte körperliche Betätigung ohne extreme Kreislaufbelastung ist jedoch erlaubt (d.h. der Kreislauf darf in Schwung kommen, aber BITTE geraten Sie NICHT „AUSSER ATEM“ dabei).
HEBEN UND TRAGEN
Haben Sie keine Angst vor dem Heben und Tragen. Solange Sie keine sehr schweren Gegenstände heben oder Gewichte stemmen, müssen Sie nicht besorgt sein.
STRECKEN, BEUGEN
Streckbewegungen wie zum Beispiel beim Wäscheaufhängen, aber auch das Vorbeugen und Bücken muss Ihnen, sofern keine gegenteilige Information von einem/r Facharzt/ärztin ausgesprochen wird, und die Schwangerschaft komplikationslos verläuft, keine Sorgen bereiten. Gegen Ende Ihrer Schwangerschaft können diese Bewegungen Wehen und Beschwerden auslösen und sollten mit Vorsicht durchgeführt werden.
WELLNESS UND KÖRPERPFLEGE
Einem Thermenbesuch in der Schwangerschaft steht nichts im Weg, wenn Sie Folgendes beachten:
Meiden Sie die sehr heißen Becken
Gehen Sie in keinen Whirlpool (Infektionsgefahr)Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie vor dem Schwimmen ein z.B. „Gynophilus“ (Diese bekommen Sie rezeptfrei in jeder Apotheke)- Scheidenzäpfchen (Milchsäure) und einen Schwimmtampon (erhältlich in jeder Apotheke) in die Scheide einführen. Diese wirken gemeinsam wie eine Barriere gegen Keime. Entfernen Sie unmittelbar nach dem Baden den Schwimmtampon und führen Sie am Abend bei Bedarf ein weiteres Milchsäurezäpfchen ein.
BLEIBEN SIE WEGEN DER KREISLAUFBELASTUNG NICHT ZU LANGE IM HEISSEN WASSER!
SAUNA
Saunieren in der Schwangerschaft ist nur mit Einschränkungen erlaubt! Gehen Sie in keine finnische Sauna und dergleichen. Biosauna, Infrarotkabinen sowie Dampfkabinen hingegen sind in Maßen erlaubt.
Die Erwärmung der Körperkerntemperatur beim Saunieren kann für Ihr Baby beschwerlich und belastend sein. Die Schwangere kann sich mit einer kalten Dusche abkühlen, ihr Baby jedoch nicht.
Deshalb gilt der Grundsatz: Angepasstes Aufwärmen geht in Ordnung. Der Kreislauf sollte auch hier nicht überlastet werden.
REISEN
Selbstverständlich dürfen Sie in der Schwangerschaft „angemessen“ reisen! Angemessen heißt in diesem Fall:
FLUGREISEN – sind in der Schwangerschaft grundsätzlich (wenn keine Komplikationen und Beschwerden vorliegen) bis ca. in die 34. Schwangerschaftswoche erlaubt. Aber bitte keine Langstreckenflüge! Grundsätzlich empfehle ich eine Thromboseprophylaxe. Gerne können Sie mit mir hinsichtlich einer geplanten Reise noch einmal Rücksprache halten bzw. eine Kontrolluntersuchung vor dem Abflug vereinbaren. Von Reisen in „unsichere“ Länder – z.B. mit mangelhafter medizinischer Versorgung oder politisch instabiler Lage – rate ich ab.
REISEN MIT DEM AUTO – haben den Vorteil, dass immer wieder Pausen eingelegt werden können, wo Sie aussteigen und ein bisschen gehen können. Machen Sie das auch! Alle 2-3 Stunden sollten Sie eine Pause machen. Auch hier gilt: vermeiden Sie grundsätzlich zu lange Fahrtstrecken.
REISEN MIT DEM ZUG – sind vor allem aufgrund der Bewegungsmöglichkeit in der Schwangerschaft ideal. Nutzen Sie diese Möglichkeit auch und stehen Sie immer wieder auf und bewegen Sie sich.
Bei allen Reisen gilt, dass Sie zu große Anstrengungen und Strapazen vermeiden sollen!
GESCHLECHTSVERKEHR
Ein normales Sexualleben in einer komplikationslosen Schwangerschaft geht in Ordnung, es sei denn Sie bluten oder haben Schmerzen.
RAUCHEN IN DER SCHWANGERSCHAFT
Ein klares Nein! Es ist bewiesen, dass Nikotin und andere Inhaltsstoffe dem Baby Schaden zufügen. Das Ziel ist, das Rauchen soweit wie möglich einzuschränken und es am besten ganz wegzulassen.
UNTERSUCHUNGEN IN DER SCHWANGERSCHAFT
Rhesus-Faktor-Negativ
Der Rhesus-Faktor ist eine Eigenschaft der roten Blutkörperchen (=Erythrozyten), die unter anderem für den Sauerstofftransport im Blut verantwortlich sind. Viele Menschen besitzen diese Eigenschaft ( = „Rhesus positiv“ = Rh +), andere aber besitzen sie nicht (= „Rhesus negativ“ = Rh-). Es gibt folgende Möglichkeiten, die eine Blutabnahme während der Schwangerschaft festgestellt:
Mutter Rh +
Vater Rh +
ohne Bedeutung in der Schwangerschaft
Mutter Rh +
Vater Rh –
ohne Bedeutung in der Schwangerschaft
Mutter Rh –
Vater Rh –
ohne Bedeutung in der Schwangerschaft
Aber:
In diesem Fall ist bei der Mutter während der Schwangerschaft festgestellt worden, dass sie eine Unverträglichkeitsreaktion auf die roten Blutkörperchen des Kindes entwickeln wird. Zur Vermeidung einer Schädigung unterschiedlichen Schweregrades der kindlichen Blutzellen bzw. des Kindes erhält die Mutter zum Schutz des ungeborenen Kindes eine einmalige Injektion zwischen der 29. und 34. Schwangerschaftswoche. Damit kann man das Kind bis zur Geburt schützen. Nach der Geburt wird die Blutgruppe des Kindes bestimmt, wenn es Rh + ist (wie sein Vater), erhält die Mutter eine weitere Injektion als Schutz bzw. Vorsichtsmaßnahme.Mutter Rh –
Vater Rh +
HANDLUNGSBEDARF
TOXOPLASMOSE
Zu Unrecht wurde lange Zeit die Katze als nahezu alleiniger potentieller Überträger verdächtigt. Der Erreger der Toxoplasmose befindet sich im Erdreich, deshalb sollten Sie in keinem Fall ungewaschenes Obst und Gemüse verzehren. Ob bei Ihnen ein Risiko für eine Toxoplasmoseinfektion besteht oder Sie bereits durch eine vorangegangene unbemerkte Infektion immun gegen den Erreger sind, wird bereits in der ersten Blutabnahme überprüft.
Falls bei dieser Untersuchung keine Antikörper (= Abwehrstoffe gegen den Erreger der Infektionen) festgestellt werden konnten, wird dieser Wert im Laufe Ihrer Schwangerschaft noch zwei weitere Male untersucht um eine eventuelle Neuinfektion möglichst rasch erkennen und behandeln zu können.
Zum Schutz vor einer Infektion sollte deshalb Obst und Gemüse mit Bodenkontakt bitte immer gut gewaschen werden (Siehe auch: ESSEN in der Schwangerschaft). Das Katzenkisterl sollte einmal täglich gereinigt werden, im Idealfall nicht von Ihnen, sondern einer anderen Person. Falls doch Sie das Kisterl reinigen müssen, dann verwenden Sie bitte Gummihandschuhe, die nachher weggeworfen werden.
oGTT – Zuckerbelastungstest
Als „oGTT“ (= oraler Glukose Toleranz Test) bezeichnet man einen Zuckerbelastungstest, der grundsätzlich bei jeder Schwangeren als Vorsorgetest (zwischen der 25.- 28. Schwangerschaftswoche) durchgeführt werden soll. Er ist doppelt wichtig: sowohl für die Gesundheit der Mutter als auch für die des (ungeborenen) Kindes. Bezüglich der Mutter zeigt er eine Neigung zur Entstehung von Zuckerkrankheit (= Diabetes) noch VOR deren Ausbruch an.
Bezüglich des Kindes ermöglicht er – falls eine Zuckerstoffwechselstörung tatsächlich vorliegt- das Erkennen derselben und die notwendigen therapeutischen Maßnahmen.
Dadurch kann das Kind vor speziellen schweren bleibenden Stoffwechselstörungen geschützt werden, zum Beispiel vor einer erst später auftretenden Zuckerkrankheit mit Langzeitfolgen, die durch Überforderung der kindlichen Zuckerregulation im Mutterleib entstanden ist.
Durchführung des oGTT:
- Dafür MÜSSEN Sie NÜCHTERN SEIN – d.h. mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz
- Nehmen Sie sich für diese Blutabnahmen mindestens 2 Stunden Zeit
- Es wird Ihnen 3x Blut aus der Vene abgenommen
- Die erste Blutabnahme findet nüchtern statt. Danach müssen Sie eine flüssige, sehr süße Zuckerlösung (ca. ein ¼ Liter – 75 g Glukose/Zucker in 300ml Wasser gelöst) innerhalb von 5 Minuten trinken.
- Während des Tests sollten Sie sitzen und nicht rauchen. Die beiden weiteren Blutabnahmen finden dann nach einer und zwei Stunden statt. Damit soll festgestellt werden, ob Ihr Stoffwechsel den getrunkenen Zucker „normal“ und somit nicht gesundheitsschädlich abbauen kann.
- ACHTUNG: Die auf den Laborbefunden angegebenen Referenzwerte sind manchmal für NICHT-SCHWANGERE!
IMPFEN IN DER SCHWANGERSCHAFT UND BEI KINDERWUNSCH
Als Ihr behandelnder Gynäkologe empfehle ich Ihnen die Auffrischung von Schutzimpfungen sowohl als Vorbereitung auf eine Schwangerschaft, sowie auch als Schutz während der Schwangerschaft. Lassen Sie bereits vor einer geplanten Schwangerschaft Ihren Impfstatus (bzw. Infektionsschutz nach durchgemachter Erkrankung) überprüfen! Das kann mittels einer Blutabnahme gemacht werden, Sie erhalten von mir eine Überweisung (Achtung: dies stellt keine Kassenleistung dar).
Einige Schutzimpfungen, sogenannte Lebend-Impfstoffe, dürfen während der Schwangerschaft NICHT geimpft werden. Dazu zählen z.B.:
- Mumps-Masern-Röteln-Impfung
- Varizellenimpfung (Feuchtblattern) – Abstand zur Empfängnis mindestens 4 Wochen! Eine Impfung vor einer geplanten Schwangerschaft ist ausdrücklich zu empfehlen, sollten Sie als Kind selbst keine Infektion durchgemacht haben.
- Auch eine Covid-Schutzimpfung ist bei Kinderwunsch ausdrücklich zu empfehlen
In der Schwangerschaft empfehle ich Ihnen die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten (=Pertussis), die in der 4-fach Kombinationsimpfung (Diphterie, Tetanus, Polio, Pertussis) enthalten ist. Idealerweise impft man gegen Ende der Schwangerschaft (z.B. beim letzten Mutter-Kind-Pass-Termin), so werden mütterliche Antikörper auf ihr ungeborenes Kind übertragen. Damit entsteht ein durchgehender Schutz gegen Pertussis vom Tag der Geburt bis die vorgesehenen kostenlosen Säuglingsimpfungen verabreicht werden können. Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll, sich in jeder Schwangerschaft neu impfen zu lassen – unabhängig davon wie lange die letzte Impfung her ist. Auch die Covid-Impfung mittels mRNA Impfstoff und die Influenza Impfung sind in der Schwangerschaft ausdrücklich zu empfehlen, sollten Sie noch nicht geimpft sein! Ich berate Sie dazu gerne.
Sie haben noch Fragen zur Covid Impfung in der Schwangerschaft und bei Kinderwunsch?
Hier finden Sie sie häufigsten Fragen und Antworten von der OEGGG (=Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) zusammengefasst: